Kann die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen?

Kann die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen?

Modelle einer „Auslagerung“ der Schutzfeststellung und -gewähr für Geflüchtete in Transit- oder Drittstaaten sind normativ nicht denklogisch ausgeschlossen und theoretisch so gestaltbar, dass sie im Einklang mit den zwingenden völker-, unions- und verfassungsrechtlich...