Judith Kohlenberger, Wissenschaftlerin, Wirtschaftsuniversität Wien
Der Beitrag beleuchtet den Effekt, den bekannte Auslagerungsabkommen auf Ankunftszahlen irregulärer Migrant:innen hatten, darunter das australische Offshoring-Modell, die EU-Türkei-Erklärung und Israels Konzept der „Voluntary Return“ mit Ruanda, und vergleicht diese mit aktuellen, auf nationaler wie europäischer Ebene diskutierten Plänen. Es zeigt sich, dass die vermeintlich „abschreckende Wirkung“ unterschiedlich gelagerter Externalisierungsabkommen bis dato eines empirisch gesicherten Nachweises harrt, da diese Deals grundlegende Migrations- und Fluchtdynamiken sowie die individuellen Absichten migrationswilliger Menschen verkennen bzw. Erkenntnisse aus der Fluchtforschung dazu ignorieren. Zielführender als ankommende Schutzsuchende mit untauglichen Konzepten geographisch fernhalten zu wollen, wäre es, auf die unbedingte Einhaltung geltender Asylregeln und menschenwürdiger Unterbringung in allen EU-Mitgliedsstaaten hinzuarbeiten und den seit Jahren laufenden Wettbewerb nach unten zu unterbinden, um Vertrauen in ein solidarisches Vorgehen Europas zu erhöhen, seine Glaubwürdigkeit nach außen zu stärken und den bestehenden Migrationsdruck fair zu verteilen.
Einleitung
Im politmedialen Diskurs wird die Auslagerung von Asylverfahren und/oder Unterbringung von Geflüchteten in Drittstaaten zunehmend als erstens „alternativlos“ und zweitens „humane Antwort“[1] auf ein größer werdendes europäisches „Migrationsproblem“ dargestellt, würden solche Vorhaben doch endlich das Sterben im Mittelmeer beenden und das internationale Schlepperwesen bekämpfen. Selbst dem erstarkenden Rechtspopulismus, so die Argumentation manches Proponenten, könnte man damit entgegentreten.
Dahinter steht die – tatsächliche oder öffentlich zur Schau getragene – Überzeugung, migrationswillige Menschen im Mittleren Osten und Globalen Süden würden durch die Aussicht, zukünftig Asylverfahren in Drittstaaten durchlaufen zu müssen und erst bei positivem Bescheid, wenn überhaupt, auf europäischen Territorium Schutz erhalten, „abgeschreckt“, also vom Aufbruch nach Europa abgehalten. Je weiter weg die Verfahren durchgeführt würden, desto geringer sei das Risiko der Weiterreise von Asylsuchenden auf eigene Faust und somit auch jenes der Unterwanderung innereuropäischer Zuständigkeiten, etwa im Rahmen der Dublin-III-Verordnung bzw. der bald in Kraft tretenden GEAS-Reform[2]. Dementsprechend sehen jene, die für die Europäische Union ein ähnliches Abkommen wie jenes Großbritanniens mit Ruanda anstreben, das jüngste Abkommen Italiens mit Albanien[3] skeptisch, da es sich um ein unmittelbares Nachbarland der Europäischen Union handelt. Die geographische Distanz sei, so die Argumentation, ein zentraler Gelingensfaktor, um Flüchtlinge möglichst fernzuhalten.
Neben der Tatsache, dass aufgrund ihrer offenkundigen Absurdität solcherart Vorschläge bisher nicht für den Umgang mit ukrainischen Vertriebenen, um diese von einer Flucht vor der russischen Invasion nach Europa „abzuschrecken“, vorgebracht wurden, offenbaren die bisher vorliegenden Pläne zahlreiche praktische Unwägbarkeiten, vor allem, was ihren beabsichtigen Effekt auf globale Flucht- und Migrationsströme betrifft. Denn die abschreckende Wirkung unterschiedlich gelagerter Externalisierungsabkommen harrt bis dato eines empirisch gesicherten Nachweises. Im Folgenden wird die Wirkung einiger der bekanntesten Auslagerungsabkommen beleuchtet und mit aktuellen, auf nationaler wie europäischer Ebene diskutierten Plänen verglichen.
Das australische Offshoring-Modell: Vorbild für Europa?
Das „australische Modell“, nach dem ankommende Migrant:innen auf vorgelagerten Inseln untergebracht werden, wird gerne als Vorbild für Europa gehandelt. Verschwiegen werden dabei oft die hohen Kosten dieses Offshorings auf die Inselgruppen Nauru und Papua-Neuguinea. Insgesamt schlug die australische Auslagerungspraxis mit jährlich 4,3 Millionen Dollar zu Buche – pro Flüchtling.[4] Trotz dieser Summen und des hohen administrativen Aufwands zeigen Analysen jedoch, dass nach wie vor Asylsuchende per Boot in Australien ankamen und das „Geschäftsmodell der Schlepper“ nicht untergraben werden konnte.[5]
In der ersten Phase, von 2012 bis 2013, als für Flüchtlinge noch die Möglichkeit einer späteren Aufnahme aufs Festland bestand, kamen sogar mehr Menschen per Boot nach Australien als je zuvor – mit 24.000 Menschen verzeichnete das Land den höchsten Stand seit den 1970er Jahren.[6] Auch in den Monaten danach, als sich die geänderte Asylpolitik wohl schon zu Schmugglern und Migranten durchgesprochen hatte, gingen die Ankünfte nicht zurück, im Gegenteil: In manchen Wochen kamen über 200 Boote an. Selbst als ab 2013 die Option, überhaupt jemals aufs australische Festland zugelassen zu werden, abgeschafft wurde, verzeichnete Australien in den ersten 16 Tagen nach Einführung seiner restriktiveren Asylpolitik mehr als 1.500 Ankünfte.[7] Auch die Zahl der Todesopfer auf See blieb im Großen und Ganzen auf dem Niveau der Vorjahre. Die Menschen suchten weiterhin auf dem Seeweg Sicherheit in Australien, bis die australische Regierung dazu überging, Boote bereits auf hoher See abzufangen und rückzuführen, also Pushbacks durchzuführen.
Obwohl das Modell formal weiterbesteht und politmedial oft als „Erfolg“ charakterisiert wird, hat Australien de facto bereits 2014 das Offshoring auf die Inseln Nauru und Manu eingestellt. Im Jahr 2021 befanden sich weniger als jeweils 100 Flüchtlinge auf den beiden Inseln.[8] Fast alle Ankommenden, die unter das Offshoring-Gesetz fielen, waren mittlerweile nach Australien gebracht worden, entweder aufgrund akuter medizinischer Gründe oder bedingt durch Gesetzesänderungen.[9] Den Misserfolg des Offshoring-Modells musste sogar die dafür verantwortliche Labor-Regierung eingestehen. Der für Einwanderung zuständige Minister Chris Bowen hielt ernüchtert fest, dass „Nauru allein kein wirksames Abschreckungsmittel“[10] sei. Auch aus den Analysen des wissenschaftlichen parlamentarischen Diensts ging kein Kausalzusammenhang zwischen Offshoring und Rückgang von Bootsankünften hervor.[11] Sehr wohl aber hatte der Deal drastische Folgen für die auf den Inseln untergebrachten Geflüchteten. In seinem Vor-Ort-Bericht aus dem Jahr 2015 dokumentierte das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch durch das Personal, unzureichende medizinische und psychologische Behandlung und die Missachtung von Kinderrechten.[12]
Israels Abkommen zur „freiwilligen Ausreise“
Im Jahr 2013 schloss die israelische Regelung ein (lange geheim gehaltenes) Abkommen zur „freiwilligen Ausreise“ mit Ruanda, wobei die darin festgehaltene „Freiwilligkeit“ sehr umstritten war. Asylsuchenden aus Eritrea und dem Sudan, die nach Israel gekommen waren, wurde freigestellt, entweder in ihr autoritär geführtes Land zurückzukehren, in ein israelisches Abschiebegefängnis gesteckt zu werden oder $3,500 und ein Flugticket in ein ostafrikanisches Land zu erhalten.[13] Vor diese Wahl gestellt, entschieden sich zwischen 2013 und 2018 rund 4.000 eritreische und sudanesische Asylsuchende für letzteres und gelangten nach Ruanda oder Uganda.
War ursprünglich angedacht, dass die Menschen dort Zugang zu Schutz erhalten und dauerhaft bleiben sollten, zeigte sich in der Praxis rasch, dass auch in diesem Fall die erhoffte Wirkung ausblieb.[14] Die Mehrheit der ausgelagerten Flüchtlinge wanderte innerhalb kurzer Zeit aus Ruanda über Uganda und Libyen nach Europa weiter. So konnte eine gemeinsame Studie von Mitarbeiter:innen und Stipendiat:innen der Humboldt Universität Berlin, der Hebrew University in Jerusalem und der Rosa-Luxemburg-Stiftung mehrere ehemals ausgelagerte eritreische Geflüchtete, die es aus Ruanda nach Deutschland oder in die Niederlande geschafft hatten, interviewen.[15] Keiner von ihnen erhielt die von israelischen Behörden versprochene Möglichkeit, in Ruanda Asyl zu beantragen. Das Hotel, in dem sie untergebracht waren, durften sie nicht verlassen; manche mussten dennoch für die Unterbringung zahlen oder sich zu zweit ein Bett teilen. Einigen wurde von den Sicherheitsleuten ihr Handy oder Bargeld abgenommen.
Da die meisten Geflüchteten keine Ausweispapiere hatten, waren sie solcherart Raubüberfällen, Gewalt und Gewaltandrohungen sowie Verhaftungen ausgesetzt.[16] Das veranlasste viele, Ruanda rasch wieder zu verlassen und über den Südsudan, den Sudan und Libyen nach Europa zu wandern. Auf dem Weg dorthin waren viele dem Menschenhandel, Hunger, Gewalt, Zwangsprostitution und Sklaverei in libyschen Foltergefängnissen ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Durchführung der Studie hatten 16 der befragten Geflüchteten bereits Asyl in Europa erhalten, drei weitere befanden sich noch im Asylverfahren. Zahlreiche ihrer Mitreisenden, so gaben die Befragten zu Protokoll, seien auf dem Weg nach Europa ums Leben gekommen.
Die Ergebnisse der Forscher:innen decken sich mit einem UNHCR-Bericht,[17] der auf Befragungen mit achtzig eritreischen Geflüchteten in Italien basiert. Auch sie gaben an, keinen Zugang zum Asylverfahren erhalten zu haben und Gewalt, Folter oder Erpressung ausgesetzt gewesen zu sein, sodass sie innerhalb kürzester Zeit Richtung Europa weiterreisten. Tatsächlich seien nach Kenntnisse des Flüchtlingshochkommissariats nur sieben (!) der tausenden ausgelagerten Flüchtlinge in Ruanda geblieben – nicht als Asylberechtigte, sondern mit Visa auf Zeit, also ohne internationalen Schutz.[18] Dieser Präzedenzfall deutet darauf hin, dass auch aktuell kolportierte Ruanda-Pläne zu wiederholten Weiterreisen führen und ohnehin vulnerable Flüchtlinge noch weiter in Gefahr bringen könnten. Der Zugang zum Schutz im mangelbehafteten Asylsystem Ruandas konnte noch vor wenigen Jahren nicht sichergestellt werden, ebenso wenig wie die abschreckende Wirkung solcher Abkommen.[19]
Ruanda als Lösung aller „Migrationsprobleme“?
Das Risiko einer solchen hochgefährlichen Weiterreise scheint im Falle der nun diskutierten europäischen Externalisierungsabkommen mit Ruanda noch erhöht, würde es sich doch vorrangig um Asylsuchende aus dem Mittleren Osten, etwa Syrien, Afghanistan, Irak, oder Südasien, wie Pakistan und Bangladesch, handeln, die in eine ihnen vollkommen unbekannte Weltregion verfrachtet werden sollen. Fällt das sogenannte Verbindungskriterium, wonach eine Person nur dann in einen Drittstaat außerhalb der EU überstellt werden darf, wenn sie dazu einen (familiären oder anderen) Bezug hat, so wäre die Auslagerung zwar EU-rechtlich möglich, jedoch hätten ausgelagerte Asylsuchende wohl wenig Anreiz, in einem ihnen unbekannten Land ohne jegliche persönliche Bindung zu bleiben.
Hinlänglich ist bekannt, dass für die Ziellandwahl Geflüchteter im Land vorhandene soziale Netzwerke maßgeblich sind.[20] Diese haben auch einen wichtigen integrativen Effekt, unterstützen sie doch Neukommende bei der Ankunft, bieten Orientierung in der Erstsprache, übernehmen Dolmetschdienste und agieren als informelle Jobvermittler.[21] All das fällt bei ausgelagerten pakistanischen oder syrischen Staatsangehörigen in ein Land ohne jegliche nationale Community weg – ebenso wie der Anreiz, dauerhaft zu bleiben. Auch der unter Druck stehende ruandische Arbeitsmarkt, eine hohe Bevölkerungsdichte[22] und eine Arbeitslosenquote von 15%[23] bieten wenig Bleibeperspektive. All das kann Spannungen mit und Ablehnung durch die lokale Bevölkerung verstärken.[24] Wenig erstaunlich sehen die meisten der bereits jetzt dort lebenden Flüchtlinge, die etwa über den UNHCR Emergency Transit Mechanism aus libyschen Foltergefängnissen dorthin gebracht wurden, Ruanda als Transit- und nicht als Aufnahmeland oder gar als neue Heimat.[25]
Und dann wäre da noch das repressive politische Regime Ruandas, das mitunter hart gegen inländische Oppositionelle und Investigativjournalist:innen sowie ausländische Reporter:innen vorgeht. Das zeigte zuletzt auch eine Recherche von Paper Trail Media und dem Magazin Spiegel, die schlussfolgerte: „Es wäre an Absurdität kaum zu überbieten, wenn man Asylsuchende in ein Land ausbrächte, dessen Bürgern man Asyl gewährt.“[26] Erst 2023 berichtete Human Rights Watch über ruandische Staatsangehörige, die nach Mosambik, Uganda und in andere Ländern geflüchtet waren und dort verschwanden, inhaftiert wurden oder ums Lebens kamen.[27] Durch Legitimierung solcher repressiver Regime mittels Auslagerungsabkommen und hohen Geldzahlungen würde Europa also paradoxerweise nicht „Fluchtursachen bekämpfen“ und irreguläre Migration reduzieren, sondern mitunter befeuern, indem jene Kräfte im Land gestärkt würden, die die eigenen Staatsbürger:innen politisch verfolgen.[28]
Doch nicht nur Ruander:innen könnten ihr Land verlassen (müssen) und in Europa um Schutz ansuchen (und erhalten), auch ausgelagerte Flüchtlinge könnten sich ihnen anschließen und somit erst recht globale Flüchtlingszahlen nach oben treiben. Da nämlich ihre dauerhafte Inhaftierung in Ruanda gegen ihren Willen weder rechtlich möglich noch gewünscht ist, kann aus den oben genannten Gründen wohl kaum ausgeschlossen werden, dass manche von ihnen erneut versuchen werden, irregulär nach Europa zu gelangen. Dies würde, wie Felix Bender im Fluchtforschungsblog argumentiert, zu einer „dreifachen Zwangsmigration“ führen: Einmal jene ins Vereinigte Königreich, dann die Deportation von dort nach Ruanda, und zuletzt die Weiterreise in Richtung globaler Norden. De facto bedeutet das also nicht weniger irreguläre Migration, Schlepperkriminalität und Sterben im Mittelmeer, sondern mehr.[29]
Denn selbst die abschreckende Wirkung des Ruanda-Modells auf die erste dieser drei unfreiwilligen Wanderbewegungen, das Überqueren des Ärmelkanals nach Großbritannien, ist umstritten. Sogar das britische Innenministerium musste in seiner Evaluierung von Sunaks Ruanda-Plan einräumen, dass keine „ausreichende Evidenz“ für einen solchen Abschreckungseffekt vorliege.[30] In ähnlicher Weise bleibt auch die tatsächliche Wirkung der EU-Türkei-Erklärung, das Vorbild für „humane“ Ruanda-Pläne, auf Asylantragszahlen in Europa fraglich. So zeigt eine Analyse des Border Criminologies Blogs der Universität Oxford, dass die im März 2016 in Kraft getretene Erklärung nur auf den bereits bestehenden Abwärtstrend der Ankunftszahlen in Europa aufsetzte, ja mitunter diesen anfänglich sogar abbremste.[31] Schon ab November 2015 seien die Zahlen stark im Sinken begriffen gewesen. Die Analyse kommt deshalb zu dem Schluss, dass die EU-Türkei-Erklärung „keinen erkennbaren Einfluss auf die insgesamt rückläufige Zahl der Überfahrten in der Ägäis“ hatte.
Abschreckung als politisches Konzept
Abschließend sei davor gewarnt, allzu sehr auf die Signalwirkung solcher Abkommen an die europäische Bevölkerung und damit die Verhinderung des vielerorts befürchteten Rechtsrucks zu setzen. Zum einen ist es unredlich, die Auslagerung von Asylverfahren als die „einzige Alternative“ zum Tod im Mittelmeer zu verkaufen, nachdem Europa bisher nur einen Bruchteil an menschenrechtskonformen Möglichkeiten, wie Erhöhung der Resettlement-Kontingente, staatlich organisierte Seenotrettung oder gerechte Verantwortungsteilung, zum Umgang mit irregulärer Migration, zur Bekämpfung der organisierten Schlepperkriminalität und gegen das Sterben im Mittelmeer nutzt. Solange zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten, allen voran Ungarn[32] und Griechenland[33], geltende und gemeinsam ausverhandelte EU-Asylregeln sanktionslos unterwandern können, wird Europa auch bei rückläufigen Asylantragszahlen,[34] wie sie sich seit Ende 2023 darstellen, keinen humanen, geordneten und akkordierten Umgang mit Flüchtlingen finden. Würden sich alle 27 Mitglieder an die bedingungslose Aufrechterhaltung der zwei zentralen Säulen des europäischen Asylsystems, nämlich der Gewährleistung des Zuganges zu fairen, raschen und rechtsstaatlichen Asylverfahren und der Bereitstellung menschenwürdiger Unterbringung während und nach diesen Verfahren, halten, würde sich die Notwendigkeit der Auslagerung von Verfahren und Versorgung in Drittstaaten mit weitaus weniger Dringlichkeit stellen. Derzeit jedoch verteilt sich der vielzitierte „Migrationsdruck“ immer ungleicher auf immer weniger Staaten, die ihrer Asylverantwortung noch gerecht werden und rechtsstaatliche Prinzipien im Bereich des Asyl einhalten, wie etwa Deutschland und Österreich. Je mehr Staaten dem (bisher folgenlos gebliebenen) Negativbeispiel Ungarns,[35] gegen welches mehrere EuGH-Urteile vorliegen, folgen und in den seit Jahren laufenden „Wettbewerb nach unten“[36] einsteigen, desto schwieriger wird es, irreguläre Ankünfte solidarisch innerhalb der EU zu verteilen, die Aufnahmebereitschaft der europäischen Bevölkerung hochzuhalten und das Vertrauen auf grundsätzlich solidarisches Verhalten aller Mitgliedsstaaten zu stärken. Wenn aber die EU den Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren, die Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips und die menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten selbst in ihren Mitgliedsstaaten nicht mehr durchsetzen und sicherstellen kann, wie soll das in einem weit entfernten Drittstaat gelingen?
Zum anderen ist das Risiko hoch, dass bei ausbleibendem Rückgang der Asylzahlen aufgrund der dargelegten Gründe die europäische Bevölkerung weiter Vertrauen in die Redlichkeit ihrer politische Führung in Sachen Migration verliert und sich erst recht in Richtung populistischer, menschenverachtender Politikunternehmer orientiert. Mit in der Theorie verführerisch einfach klingenden, aber in der Praxis untauglichen Lösungsvorschlägen, ob „Festungsrhetorik“ oder „Aus dem Augen, aus dem Sinn“-Politik, wird man das Elektorat auf Dauer nur noch weiter enttäuschen. Zudem droht das Risiko, dass selbst bei „humaneren“ Auslagerungsplänen als jenem der britischen Regierung, die zumindest eine Form der legalen Aufnahme von Geflüchteten seitens der EU, etwa durch Resettlement-Kontingente, vorsehen, im öffentlichen Diskurs nur der „abschreckende“, also auslagernde Part solcher Vorschläge hängen bleibt. Das wiederum verschiebt die politmediale Debatte wieder ein Stück nach rechts, indem solcherart Konzepte, die ursprünglich von rechts außen ins Spiel gebracht werden, durch ihr Aufgreifen von der politische Mitte salonfähig gemacht werden.[37] Rechte Konzepte, die auf eine schleichende Aushöhlung des territorialen Asylrechts abzielen, werden dadurch nicht entzaubert, sondern legitimiert. Ihre Umsetzung bereitet den Boden für immer radikalere Ideen zur Deportation von wie immer definierten „Fremden“ und zur vollständigen Abschottung Europas durch Fernhalten ebendieser auf jeden Preis; Ideen, die zunehmend in die Mitte der Gesellschaft ausgreifen und die Aushöhlung der Grundrechte etablierterer Gruppen vorbereiten.[38] Nicht von ungefähr werden in Ländern wie Polen und Ungarn nicht nur die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen getreten, sondern sind auch die Presse- und Medien Freiheit, die Unabhängigkeit der Justiz, die reproduktiven Rechte von Frauen und LGTBQI-Rechte unter Druck geraten. Bereits jetzt sind mehrere EU-Mitgliedstaaten im Rule of Law Index des World Justice Projects auf hintere Plätze zurückgefallen: Ungarn etwa liegt hinter Malawi, Jordanien, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten, Polen nur knapp davor.[39]
Externalisierungsvorhaben ignorieren Erkenntnisse aus der Fluchtforschung
Auslagerungsabkommen verkennen nicht nur die grundlegende Dynamik globaler Migrations- und Fluchtbewegungen, sondern auch die individuellen Absichten migrationswilliger Menschen, da diese gar nicht erst in die Gleichung miteinbezogen werden. Sie wären aber der zentrale Faktor, der in der Realität über das Gelingen oder Scheitern migrationspolitischer Steuerungsversuche entscheidet. Denn wie die Forschung vielfach belegt, entstehen Migrationsentscheidung aus einem komplexen Zusammenspiel von Aspirationen – die man gerade Flüchtlingen in der politmedialen Debatte kaum zusteht[40] – und Ressourcen, über die viele Migrationswillige nur eingeschränkt oder gar nicht verfügen.[41] Studien zeigen, dass afrikanischen Migrant:innen die Risiken einer Überfahrt übers Mittelmeer wohl bewusst sind.[42] Dennoch treffen sie diese Entscheidung: „Europe or death“[43] beschreibt als Leitspruch die Verzweiflung und Perspektivenlosigkeit vieler junger Menschen in Ländern südlich der Sahara. So gaben 41% der Befragten einer Studie der Entwicklungsagentur der Vereinten Nationen (UNDP) aus insgesamt 39 afrikanischen Ländern an, dass „nichts“ ihre Entscheidung, die Heimat zu verlassen und nach Europa zu emigrieren, ändern hätte können.[44]
Auslagerungsfantasien klammern jedoch diese dringenden Gründe zum Aufbruch, von politischer Verfolgung über Folgen der Klimakrise und daraus resultierenden lokalen Konflikten, rarer werdenden Ressourcen sowie ökonomischer Deprivation, weitestgehend aus. Dass diese jedoch von solcherart Auslagerungsdeals vollständig unberührt bleiben und weiter existieren, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund belegen Studien immer wieder, dass migrationspolitische Steuerungsinstrumente, die „abschrecken“ sollen, in der Praxis Flüchtlinge selten von der Reise abhalten.[45] Vielmehr werden sie nur auf andere, meist gefährlichere Routen umgelenkt, eben weil die darunterliegenden Fluchtursachen in den Herkunftsländern weiterbestehen. Somit „schreckt“ die Perspektive des Verbleibs oder der gezwungenen Rückkehr in eine vom Krieg zerrissene, unsichere oder wirtschaftlich instabile Heimat mehr ab, als es Auslagerungsabkommen je im Stande wären.
Fußnoten
[1] Becker, Benedikt und Veit Medick (16.05.2024): Jens Spahn: Warum der CDU-Mann Geflüchtete nach Ruanda abschieben will, stern.de, [online] https://www.stern.de/politik/deutschland/jens-spahn–warum-der-cdu-mann-gefluechtete-nach-ruanda-abschieben-will-34713160.html [abgerufen am 05.06.2024].
[2] Kohlenberger, Judith, Lena Laube und Daniele Saracino (26.06.2023): Das Gegenteil eines Durchbruchs: Analyse und Kritik der wichtigsten Aspekte des Ratsbeschlusses zur Asylrechtsreform, Netzwerk Fluchtforschung, [online] https://fluchtforschung.net/das-gegenteil-eines-durchbruchs-analyse-und-kritik-der-wichtigsten-aspekte-des-ratsbeschlusses-zur-asylrechtsreform/ [abgerufen am 05.06.2024].
[3] Tschinderle, Franziska (07.11.2023): Italien will Flüchtlingslager in Albanien bauen: Was steckt dahinter?, profil.at, [online] https://www.profil.at/ausland/italien-will-fluechtlingslager-in-albanien-bauen-was-steckt-dahinter/402659990 [abgerufen am 05.06.2024].
[4] Doherty, Ben und Nick Evershed (06.11.2021): Cost of Australia holding each refugee on Nauru balloons to $4.3m a year, The Guardian, [online] https://www.theguardian.com/australia-news/2021/nov/07/cost-of-australia-holding-each-refugee-on-nauru-balloons-to-43m-a-year [abgerufen am 05.06.2024].
[5] Gleeson, Madeline und Natasha Yacoub (2021): Cruel, costly and ineffective: The failure of offshore processing in Australia, Kaldor Centre for International Refugee Law, UNSW Sydney, [online] https://www.kaldorcentre.unsw.edu.au/sites/kaldorcentre.unsw.edu.au/files/Policy_Brief_11_Offshore_Processing.pdf [abgerufen am 05.06.2024].
[6] Phillips, Janet (2017): Boat arrivals and boat ‘turnbacks’ in Australia since 1976: a quick guide to the statistics, in: Research Paper Series, 2016-17, Parliamentary Library, Parliament of Australia.
[7] Australian Border Force (2020): AE20-203 – Update Previous Data and Tables Provided to Committees, Senate standing committee on legal and constitutional affairs, [online] file:///C:/Users/sbuchsta/Downloads/A0203_LegalandConstitutionalAffairs_2019-20Additionalestimates_HomeAffairs.pdf [abgerufen am 05.06.2024].
[8] Gleeson, Madeline und Natasha Yacoub (12.08.2021): Cruel, costly and ineffective: Australia’s offshore processing asylum seeker policy turns 9, The Conversation, [online] https://theconversation.com/cruel-costly-and-ineffective-australias-offshore-processing-asylum-seeker-policy-turns-9-166014 [abgerufen am 05.06.2024].
[9] Gleeson, Madeline (10.09.2019): Migration Amendment (Repairing Medical Transfers) Bill 2019 [Provisions], Kaldor Centre for International Refugee Law, UNSW Sydney, [online] https://www.kaldorcentre.unsw.edu.au/sites/kaldorcentre.unsw.edu.au/files/supplementarysubmission_medevac.pdf [abgerufen am 05.06.2024].
[10] 9news (15.10.2012): Bowen admits Nauru won‘t deter boats, 9news, [online] https://www.9news.com.au/national/bowen-admits-nauru-won-t-deter-boats/8d60e939-7d7d-4f2a-ac4f-81470dd03a48 [abgerufen am 05.06.2024].
[11] Phillips, Janet und Harriet Spinks (23.07.2023): Boat arrivals in Australia since 1976, Parliament of Australia [online] https://www.aph.gov.au/About_Parliament/Parliamentary_Departments/Parliamentary_Library/pubs/BN/2012-2013/BoatArrivals [abgerufen am 05.06.2024].
[12] UN High Commissioner for Refugees (03.2015): Submission by the United Nations High Commissioner for Refugees For the Office of the High Commissioner for Human Rights’ Compilation Report Universal Periodic Review: Nauru, refworld: Global Law & Policy Database, [online] https://www.refworld.org/policy/upr/unhcr/2015/en/107900 [aufgerufen am 05.06.2024].
[13] Walsh, Daisy (23.06.2022): What happened when Israel sent its refugees to Rwanda, BBC, [online] https://www.refworld.org/policy/upr/unhcr/2015/en/107900 [abgerufen am 05.06.2024].
[14] Shoham, Shahar, Liat Bolzman und Lior Birger (12.10.2018): Moving under Threats: The Treacherous Journeys of Refugees who ‘Voluntary’ Departed from Israel to Rwanda and Uganda and Reached Europe, Faculty of Law Blogs: Border Criminologies, University of Oxford, [online] https://www.law.ox.ac.uk/research-subject-groups/centre-criminology/centreborder-criminologies/blog/2018/10/moving-under [abgerufen am 05.06.2024].
[15] Birger, Lior, Shahar Shoham und Liat Bolzman (01.2018): “Better a prison in Israel than dying on the way”: Testimonies of refugees who “voluntarily” departed Israel to Rwanda and Uganda and gained protection in Europe, [online] https://drive.google.com/file/d/11bR_8cski2tRDczmQBfTI6GHUuuFK_JZ/view?pli=1 [abgerufen am 05.06.2024].
[16] Tomik, Stefan und Jochen Stahnke (05.02.2018): Auf der Welt verloren, Frankfurter Allgemeine, [online] https://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlinge-aus-eritrea-abschiebung-aus-israel-nach-ruanda-15433849.html [abgerufen am 05.06.2024].
[17] UN High Commissioner for Refugees (09.01.2018): UNHCR appeals to Israel over forced relocations policy, UNHCR: The UN Refugee Agency, [online] https://www.unhcr.org/news/briefing-notes/unhcr-appeals-israel-over-forced-relocations-policy [abgerufen am 05.06.2024].
[18] Plaut, Martin (23.11.2017): Threat of expulsion hangs over thousands of Eritreans who sought refuge in Israel and the US, The Conversation, [online] https://theconversation.com/threat-of-expulsion-hangs-over-thousands-of-eritreans-who-sought-refuge-in-israel-and-the-us-87898 [abgerufen am 06.05.2024].
[19] Asylos (2022): Rwanda: Asylum System, Asylos: Research for Asylum, [online] https://www.asylos.eu/rwanda-asylum-system [abgerufen am 05.06.2024].
[20] Di Iasio, Valentina und Jackline Wahba (2024): The Determinants of Refugees’ Destinations: Where do refugees locate within the EU?, in: World Development, Bd. 177, Nr. 106533.
[21] Ager, Alastair und Alison Strang (2008): Understanding Integration: A Conceptual Framework, in: Journal of Refugee Studies, Bd. 21, Nr. 2, S. 166-191.
[22] Statista (01.07.2022): Ruanda: Gesamtbevölkerung von 1950 bis 2022 und Prognosen bis 2050, Statista, [online] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/412436/umfrage/gesamtbevoelkerung-von-ruanda/ [abgerufen am 05.06.2024].
[23] Statista (12.2023): Ruanda: Arbeitslosenquote von 1991 bis 2023 und Prognosen bis 2025, Statista, [online] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/412498/umfrage/arbeitslosenquote-in-ruanda/ [abgerufen am 05.06.2024].
[24] Diekhans, Antje und Thilko Gläßgen (12.03.2024): Was Ruandas Bürger über den Asyldeal denken, tagesschau.de, [online] https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/ruanda-opposition-asyldeal-grossbritannien-100.html [abgerufen am 05.06.2024].
[25] Hoffmann, Heiner (30.04.2022): Warum afghanische Geflüchtete in Ruanda ausharren, SPIEGEL, [online] https://www.spiegel.de/ausland/gefluechtete-aus-afghanistan-in-ruanda-taliban-oder-gorillas-a-3d7a72ff-9583-4447-b0b9-090ff377a300 [abgerufen am 05.06.2024].
[26] Baumann, Sophie, Hoffmann, Heiner, Bastian Obermayer und Maria Retter (28.05.2024): Deals mit der Diktatur, SPIEGEL, [online] https://www.spiegel.de/ausland/ruanda-wie-deutschland-die-diktatur-durch-zweifelhafte-deals-unterstuetzt-a-9558b091-00d7-4147-b1ef-ae936ad7403d [abgerufen am 05.06.2024].
[27] Human Rights Watch (2024): Rwanda, [online] https://www.hrw.org/world-report/2023/country-chapters/rwanda [abgerufen am 05.06.2024].
[28] Brandt, Mathias (25.04.2024): Was kostet der britische Ruanda-Deal?, Statista, [online] https://de.statista.com/infografik/32153/zahlungen-des-vereinigten-koenigreichs-an-ruanda-im-rahmen-des-abschiebeabkommens/ [abgerufen am 05.06.2024].
[29] Bender, Florian (10.05.2022): Was uns der britische Deal mit Ruanda lehrt: Realismus und Flüchtlingspolitik, Netzwerk Fluchtforschung, [online] https://fluchtforschung.net/was-uns-der-britische-deal-mit-ruanda-lehrt-realismus-und-fluchtlingspolitik/ [abgerufen am 05.06.2024].
[30] Wells, Ione (17.04.2022): Patel warned of uncertainty over Rwanda plan’s deterrent effect, BBC, [online] https://www.bbc.com/news/uk-politics-61133983 [abgerufen am 05.06.2024].
[31] Spijkerboer, Thomas (28.09.2016): Fact Check: Did the EU-Turkey Deal Bring Down the Number of Migrants and of Border Deaths?, Faculty of Law Blogs: Border Criminologies, University of Oxford, [online] https://blogs.law.ox.ac.uk/research-subject-groups/centre-criminology/centreborder-criminologies/blog/2016/09/fact-check-did-eu [abgerufen am 05.06.2024].
[32] Bauer, Max (22.06.2023): Ungarn verstößt mit Asylregel gegen EU-Recht, tagesschau.de, [online] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-ungarn-asylregeln-100.html [abgerufen am 05.06.2024].
[33] Lehnert, Matthias und Robert Nestler (2020): (Kein) Recht an der Grenze: Die Aussetzung des Asylrechts in Griechenland, Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V., [online] https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-119-2020/kein-recht-an-der-grenze [abgerufen am 05.06.2024].
[34] Statista (23.04.2024): Anzahl der Asylanträge in der EU zwischen März 2020 und Februar 2024, Statista, [online] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1263965/umfrage/asylantraege-in-der-eu/ [abgerufen am 05.06.2024].
[35] Curia (22.06.2023): Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer), InfoCuria Rechtsprechung, [online] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=274870&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=662385 [abgerufen am 05.06.2024].
[36] Sutherland, Peter (24.06.2015): Europe’s Race to the Bottom on Refugees, Project Syndicate, [online] https://www.project-syndicate.org/commentary/european-union-mediterranean-refugee-crisis-by-peter-sutherland-2015-06 [abgerufen am 05.06.2024].
[37] Krzyżanowski, Michał, Wodak, Ruth, Bradby, Hannah, Gardell, Mattias, Kallis Aristotle, Krzyżanowska, Natalia, Cas Mudde und Jens Rydgren (2023): Discourses and practices of the ‘New Normal’: Towards an interdisciplinary research agenda on crisis and the normalization of anti- and post-democratic action, in: Journal of Language and Politics, Bd. 22, Nr. 4, S. 415-437.
[38] Heins, Volker M. und Frank Wolff (2023): Hinter Mauern: Geschlossene Grenzen als Gefahr für die offene Gesellschaft, Berlin: Suhrkamp.
[39] World Justice Project (2023): WJP Rule of Law Index, [online] https://worldjusticeproject.org/rule-of-law-index/global [abgerufen am 05.06.2024].
[40] Müller-Funk, Lea, Ayşen Üstübici und Milena Belloni (2023): Daring to aspire: theorising aspirations in contexts of displacement and highly constrained mobility, in: Journal of Ethnic and Migration Studies, Bd. 49, Nr. 15, S. 3816-3835.
[41] Carling, Jørgen und Kerilyn Schewel (2018): Revisiting aspiration and ability in international migration, in: Journal of Ethnic and Migration Studies, Bd. 44, Nr. 6, S. 945-963.
[42] UN Development Programme (21.10.2019): Scaling Fences: Voices of Irregular African Migrants to Europe, UNDP Report, [online] https://www.undp.org/publications/scaling-fences [abgerufen am 05.06.2024].
[43] Africanews und AFP (03.05.2021): ‚Europe or death’: African migrants make crossing from Tunisia, africanews.com, [online] https://www.africanews.com/2021/05/03/europe-or-death-african-migrants-make-crossing-from-tunisia/ [abgerufen am 06.05.2024].
[44] UN Development Programme (21.10.2019): Scaling Fences: Voices of Irregular African Migrants to Europe, UNDP Report, [online] https://www.undp.org/publications/scaling-fences [abgerufen am 05.06.2024].
[45] Czaika, Mathias und Hein de Haas (2013): The Effectiveness of Immigration Policies, in: Population and Development Review, Bd. 39, Nr. 3, S. 487-508.